Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung der Baulücken im Internet

Die Stadt St. Ingbert hat ein Wohnbaulandkataster nach den Vorschriften des § 200 Baugesetzbuch entwickelt. Im Baulandkataster werden unbebaute Grundstücke (Baulücken) aufgenommen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind. Im Baulandkataster sind neben der Markierung des Baulückengrundstücks der Straßenname, die Flurstücksnummer sowie die Grundstücksgröße dargestellt. Aus dem Baulandkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweiligen Grundstückseigentümer das im Baulandkataster als Baulücke gekennzeichnete Grundstück verkaufen wollen. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei dem Grundstückseigentümer wiederum eigeninitiativ abzufragen. Das Baulandkataster enthält zudem keine Informationen über die Eigentümer. Es erteilt nur Auskünfte über Eigentümer, wenn diese es ausdrücklich wünschen.

Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten wird nicht übernommen. Insbesondere trifft das Baulandkataster keinerlei Aussagen zur Bebaubarkeit der Grundstücke. Dies wird im Einzelfall immer im Rahmen des Bauantrages oder der Bauvoranfrage von der unteren Bau-aufsichtsbehörde geprüft. Aus den Darstellungen im Baulandkataster lässt sich demnach kein rechtlicher Anspruch auf eine Bebauung ableiten.

Im Baulandkataster werden keine Angaben zum Namen und zur Adresse der Grundstückseigentümer gemacht. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke oder das untergenutzte Grundstück eine private oder städtische Fläche ist. Aus Datenschutzgründen wird die Stadtverwaltung St. Ingbert die Daten von Grundstückseigentümern der im Baulandkataster als "privat" markierten Baulücken nicht herausgeben. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.

Bei städtischen Grundstücken wenden sich Interessierte an:

Abt. 61 Stadtentwicklung, Demografie u. Mobilität
Frau Hell
E.Mail: AHell@st-ingbert.de
06894 – 13 325

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Bei allgemeinen Fragen zu den eingestellten Baulücken wenden Sie sich bitte an:

Bau-Service-Center
Sachgebiet: Planungsangelegenheiten
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
06894-13 328

Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
E.Mail: Stadtentwicklung@st-ingbert.de