Qualifizierter Bebauungsplan
Ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 (1) BauGB enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB besteht aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Satzung der Gemeinde über den Bebauungsplan und einem Durchführungsvertrag. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird daher im Gegensatz zu qualifizierten Bebauungsplänen auch die Umsetzung des Vorhabens selbst geregelt.
Einfacher Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan, der nicht alle der oben genannten Mindestfestsetzungen enthält, wird als einfacher Bebauungsplan (§ 30 (3) BauGB) bezeichnet. In einzelnen bestehenden Gewerbegebieten regeln einfache Bebauungspläne zum Beispiel die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich im Übrigen nach § 34 BauGB (im Innenbereich) und nach § 35 BauGB (im Außenbereich).